Unsere Leistungen

Erstbesuch & Aufnahmegespräch

Erstbesuch & Aufnahmegespräch

Die leitende Pflegefachkraft ermittelt Probleme, Ressourcen und Bedürfnissen des Kunden (Biografie und Anamnese) und berät. Nach Ermittlung des Pflegebedarfes und Festlegung der Pflegeleistungen werden die Leistungen vertraglich vereinbart.

Pflegeplanung

Pflegeplanung

Die Pflegeplanung definiert Lösungswege zum erkannten Problem, berücksichtigt die Ressourcen, setzt Ziele und muss in angemessenen Zeiträumen evaluiert werden. Sie ist nicht statisch, sondern richtet sich nach der jeweiligen Situation. Regelmässig wird sie aber nach stationären Behandlungen oder längeren Unterbrechungen erneuert.

Durchführung der Pflege

Durchführung der Pflege

Entsprechend der Anamnese und Pflegeplanung werden die Maßnahmen durchgeführt. Abweichungen, nicht oder mehr Erbrachtes werden dokumentiert und führen im Sinne einer permanenten Evaluation zur Anpassung des Pflegeplanes und somit zur Optimierung des Pflegeprozesses.

Die deutschen Sozialleistungsträger und hier vorwiegend die Krankenkassen und seit 1995 die Pflegekassen haben ihren staatlichen Auftrag zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit häuslicher Pflege an ambulante Pflegedienste delegiert. Dazu wurden jeweils Rahmenverträge und Gebührenvereinbarungen geschlossen. Der Pflegedienst Weller hat die Zielsetzung unter allen gegebenen Voraussetzungen die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Häusliche Pflege bedeutet hier:

Aufgrund der notwendigen Qualifikation für diese Leistungen ergibt sich schließlich auch die fachliche Anleitung und Beratung von Laienpflege im häuslichen Bereich. Über diese von den Kostenträgern definierten Leistungen hinaus, wirken wir regelmäßig gesundheitsfördernd, präventiv und fördern die sozialen und psychischen Aspekte im Alltag mit Zuwendung und Freundlichkeit. Unsere Leistungen stehen allen Menschen offen und wir decken durch ein multiprofessionelles Team umfassend die Bedürfnisse der häuslichen Pflege ab.
Die Pflegedienst Weller GbR vermittelt zudem weitere Hilfen, wie Hausnotruf, Essenslieferungen oder Begleitungen zum Arzt.

Kostenträger Krankenversicherung

Im Rahmen der gesetzlichen (SGB V) und privaten Krankenversicherungen leisten wir gem. §.37 SGB V Grund-, Behandlungspflege und Hauswirtschaft. Grundpflege und Haus- wirtschaft werden hier jedoch nur zusätzlich für befristete Zeiträume und Umfänge zur Vermeidung einer stationären Behandlung bewilligt. Für die Krankenversicherungen werden Leistungen zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung erbracht. Siehe Rahmen- empfehlungen nach § 132 a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege i.d.F. vom 30.08.2019.

Kostenträger Pflegeversicherung

Wir erbringen gem. § 36 SGB XI Pflege und Hauswirtschaft (Sachleistungen) und gem. § 37.3 SGB XI Beratung und Nachweis. Das sind Leistungen im Bereich der Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung nach Maßgabe der gültigen Leistungskomplexe. Wir beraten pflegende Angehörige über die Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen durch Anleitung bei der Pflege vor Ort Verbesserungen der Pflegesituation. Wir tragen zum Schutz der Pflegepersonen und –bedürftigen bei.

Kostenträger Sozialamt/BSHG

§68 BSHG: Hilfe zur Pflege

Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung

§69b BSHG : Ergänzende Hilfe zur Pflege

Diese Leistungen kommen dann zum Tragen, wenn Pflegebedürftigkeit besteht, aber keine Pflegestufe zuerkannt wurde, die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder kein anderer Kostenträger eintritt.